Zum Inhalt springen
Aktuelle Seite: Verena Meier, Frank Reuter: Anzug und Hakenkreuz; Fotogeschichte 177_2025

Verena Meier, Frank Reuter

Anzug und Hakenkreuz

Was ein Gruppenfoto von Tätern des Reichskriminalpolizeiamtes erzählt – neue Forschungsergebnisse

 

Erschienen in: Fotogeschichte, Heft 177, 2025

 

In diesem Forschungsbericht präsentieren wir die Ergebnisse unserer Recherchen zu einem Gruppenporträt einer zentralen Verfolgungsinstanz des Reichskriminalpolizeiamtes (RKPA): der „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“. Durch die häufige Verwendung in Ausstellungen und Publikationen handelt es sich um eines der bekanntesten Täterfotos im Kontext des Völkermords an den Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma (Abb. 1). Die Fotografie zeigt 24 Kriminalbeamte und eine Kriminalangestellte auf einer Treppe stehend. Das Setting – das repräsentative Treppenhaus, die Kleidung der Abgebildeten wie auch ihre Körperhaltung – unterstreicht den formellen Charakter der Aufnahme. Soweit erkennbar tragen alle Männer Anzug oder Jackett mit Krawatte oder Fliege. Die Angestellte trägt einen Rock mit hochgeschlossener weißer Bluse. Ihre zentrale Position in der vorderen Reihe nebst leitenden Beamten hebt sie zusätzlich aus der Gruppe hervor. Auffällig ist der streng vertikale geometrische Bildaufbau. Das die Treppenarchitektur betonende Hochformat verleiht der Aufnahme eine Aura von Modernität und erinnert an die Ästhetik des Bauhauses. Ein Detail sticht ins Auge: Das Treppengeländer hat die Form fortlaufender Hakenkreuze. Diese werden durch die Entscheidung für ein Hochformat in den Vordergrund gerückt und ziehen die Aufmerksamkeit der Betrachtenden auf sich. Eine Fokussierung auf die Personengruppe hätte hingegen ein Querformat nahegelegt. Auf der Rückseite der Fotografie befinden sich 23 Unterschriften (Abb. 2). Aus der Widmung geht hervor, dass das Foto den Abschluss des etwa einjährigen Neuaufbaus der „Reichszentrale“ zwischen 1941 und 1942 markiert. In der Vergrößerung lässt sich ein Detail ausmachen, das auf die spezifische Materialität des Bildes verweist: Es handelt sich um Fotopapier der Firma Agfa namens „Lupex“ im Format 23,9 x 18 cm (Abb. 2a).[1]

 

Das Personal der Reichszentrale

 

Die bereits  1936 gegründete „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ (im Folgenden: Reichszentrale) war in der NS-Diktatur die zentrale Dienststelle innerhalb des Reichskriminalpolizeiamtes (RKPA) in Berlin, die sich der Verfolgung von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma widmete.[2] Sie war dem Referat „Vorbeugung“ und der Dienststelle V A 2b mit Fokus auf „Vorbeugungsmaßnahmen gegen Asoziale, Prostituierte, Zigeuner“ angegliedert. Diese Dienststelle wurde zunächst von Kriminalrat Dr. Richard Zaucke[3] (bis Anfang 1941) und danach von Kriminalrat Heinrich Böhlhoff[4] geleitet. Stellvertretende Leiter waren Kriminalrat Johannes Otto[5] (von Januar 1941 bis Mai 1945) und Dr. Hans Maly[6] (von Anfang bis Ende 1943). Als Leiter der Dienststelle waren sie gleichzeitig zuständig für die Reichszentrale, die eines von fünf Sachgebieten bildete (V A 2b 5). Sachgebietsleiter der Reichszentrale war bis Januar 1941 Kriminalinspektor Josef Schegg, gefolgt von Kriminalkommissar Wilhelm Supp[7](von Februar 1941 bis November 1943) und schließlich Hans Sandner. Leitender Sachbearbeiter und Vertreter des Sachgebietsleiters war Kriminalinspektor Josef Eichberger[8] (1938 bis 1945).

Ein Großteil der in der Reichszentrale eingesetzten Kriminalbeamten war zuvor im Berliner und Brandenburger Raum tätig, wie z. B. Kriminalsekretär Bernhard Bonse[9] oder Kriminalsekretär Rudolf Zachow.[10] Dies gilt auch für die mit abgelichtete Kriminalangestellte Maria Kahl. Darüber hinaus wurden Kriminalisten zur Sachbearbeitung von lokalen Kriminalpolizei(leit)stellen zur Reichszentrale abgeordnet.[11] Zu diesen lokalen Kriminalbeamten gehörten Kriminalsekretär Karl Preu[12] aus Leipzig, Kriminalsekretär Karl Brändlein[13] aus Mainz, Kriminalsekretär Gerhard Junge[14] aus Hamburg, Kriminalsekretär Erich Starick[15] aus Braunschweig, Kriminalsekretär Kurt Huchel[16] aus Düsseldorf, Kriminalsekretär Hubert Kneip[17] aus Köln und Kriminalsekretär Anton Mall[18] aus Stuttgart. Kennzeichnend ist, dass die meisten dieser Sachbearbeiter den Rang eines Kriminalsekretärs innehatten, um 1900 geboren worden waren und zunächst eine Ausbildung absolviert hatten. Nach ihrem Einsatz im Ersten Weltkrieg und einer Karriere bei der Schutzpolizei in den 1920er Jahren wechselten sie in den 1930er Jahren in den Dienst der Kriminalpolizei. Einige von ihnen, wie Gerhard Junge oder Anton Mall, hatten sich bis dahin bereits auf Sintize und Sinti oder Romnja und Roma spezialisiert. Andere standen noch am Beginn ihrer kriminalistischen Tätigkeit und hatten zunächst eine Schulung in allen Kommissariaten sowie einen Lehrgang an der Führerschule in Berlin-Charlottenburg erhalten. Im Anschluss wurden sie zumeist dem Erkennungsdienst zugeteilt und waren dort u. a. für die erkennungsdienstlichen Behandlungen und Sammlungen von personenbezogenen Daten wie Fingerabdrücke oder Fotografien zuständig (Abb. 3). Ob das Foto tatsächlich am 28. Mai 1942 aufgenommen wurde, wie die Widmung nahelegt, ist fraglich. Richard Zaucke wechselte bereits Anfang 1941 zur Kriminalpolizeileitstelle nach Wien, in der Unterschriftenliste taucht er nicht auf. Denkbar ist allerdings, dass die Aufnahme anlässlich eines Besuchs Zauckes in seiner früheren Dienststelle entstand.

 

Identifizierung der Abgebildeten

 

Im Zuge der Ermittlungen zum sogenannten RSHA-Verfahren wurde der ehemalige Kriminalsekretär Karl Brändlein am 12. April 1966 in Wöllstein von einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des Westberliner Kammergerichts vernommen. Konkret ging es um die „Vernichtung durch Arbeit“ im Fall von Justizhäftlingen, die im Zuge des Himmler-Thierack-Abkommens in Konzentrationslager eingewiesen worden waren („Streckenbach-Verfahren“).[19]Brändlein übergab bei seiner Befragung den auf der Rückseite unterschriebenen Abzug der Fotografie. Er benannte 19 Personen, die für die Reichszentrale gearbeitet hatten. Fünf von ihnen konnte er auf der Aufnahme namentlich zuordnen, auf welche die von den Ermittlern angebrachten Kreuze X bis XXXXX verweisen.

 

X

KR Otto

XX

KK Supp

XXX

KI Eichberger

XXXX

KS Dörge

XXXXX

KR Böhlhoff

 

Brändlein bat darum, die Abgabe des Fotos bei weiteren zeugenschaftlichen Vernehmungen nicht zu erwähnen. Dies verweist auf die Bedeutung der ,Kameradschaft‘ und des Korpsgeistes, der innerhalb der Polizei gefordert worden war und auf den sich nach 1945 etliche Täter beriefen, um sich gegenseitig zu entlasten und Tatbeteiligungen zu verschleiern. Durch die Auswertung weiterer Unterlagen – darunter personenbezogene Überlieferungen der Mitglieder der NSDAP oder SS, Einzelfallakten des Heiratsamtes des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS (RuSHA) sowie Entnazifizierungsakten – und den Abgleich mit den darin enthaltenen Fotos ist es uns gelungen, bislang acht weitere Abgebildete, also insgesamt 13 Personen, zu identifizieren und ihre Berufsbiografien weitgehend zu rekonstruieren (Abb. 4). Es handelt sich um folgende im Bild Dargestellte:

 

1. KR Richard Zaucke

2. Angestellte Maria Kahl, geb. Wewerke

3. KR Heinrich Böhlhoff

4. KK Wilhelm Supp

5. KR Johannes Otto

6. KI Josef Eichberger

7. KS Dörge

8. KOA Karl Preu

9. KS Rudolf Zachow

10. KS Gerhard Junge

11. KS Karl Brändlein

12. KS Anton Mall

13. Mutmaßlich KS Erich Starick

 

Die Mitarbeitenden der Reichszentrale hatten nicht nur Akten geführt, wie sie nach 1945 in Ermittlungsverfahren selbstentlastend behaupteten. Sie waren aktiv an Deportationsmaßnahmen beteiligt gewesen oder hatten KZ-Einweisungen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vor Ort geprüft. Ferner hatten die leitenden Kriminalbeamten eine Schlüsselrolle bei der Ausformulierung der Deportationsbefehle und bei der Entscheidung über Zwangssterilisationen von Nicht-Deportierten gespielt.[20]

 

Räumliches Setting und symbolische Dimension

 

Das Reichskriminalpolizeiamt am Werderschen Markt 5/6, in das die Reichszentrale integriert war, wurde am 31. August 1939 feierlich eröffnet (Abb. 5).[21] Das Gebäude, das von 1849 bis zu seiner „Arisierung“ 1934 das berühmte Modekaufhaus Gerson beherbergt hatte, wurde im Zuge eines großangelegten Umbaus außen wie innen architektonisch stark überformt.[22] Doch wo genau innerhalb des über 5000 Quadratmeter großen Gebäudes wurde das Gruppenporträt aufgenommen? Der angeschnittene Treppenlauf am linken Bildrand lässt erkennen, dass es sich es um eine dreiläufige E-Treppe mit Halbpodest handelt.[23] Aus den von uns ausgewerteten Bauplänen[24] und weiteren Innenaufnahmen geht hervor, dass es im RKPA nur einen solchen Treppentyp gab: die repräsentative Haupttreppe, die sich gegenüber dem Haupteingang an der Rückseite des Gebäudes befand, mit Fenstern zum Innenhof. Das rechterhand gelegene Fenster sorgte für eine ausreichende Belichtung der Personengruppe. Der Fotograf positionierte sich vermutlich in der Ecke des Podests, um einen möglichst großen Weitwinkeleffekt zu erzielen.

Das aufwendig gestaltete Treppenfenster (Abb. 6) weist eine dreigliedrige Glasstruktur auf und stellt den Reichsadler mit dem Hakenkreuz zwischen den Krallen dar: Sinnbild der Verbindung von traditioneller Reichsidee und Nationalsozialismus. Diese an Bleiglasfenster von Kirchen erinnernde sakrale Ausgestaltung kann als Chiffre für den Heils- oder Erlösungsgedanken gelesen werden, die der NS-Ideologie samt ihrer gesellschaftspolitischen Utopie einer verbrechensfreien Gesellschaft immanent war. Das Hakenkreuz als Symbol dieser Programmatik findet sich im Setting der Aufnahme in dreifacher Form: im Treppengeländer, im Fenster und schließlich in den Parteiabzeichen, die sich einige der Abgebildeten für die Aufnahme ans Revers hefteten.[25] Die umfassende symbolische Markierung des Gebäudes[26] rückt ihre Arbeit in einen spezifischen weltanschaulichen Kontext. Die NS-Kripo deutete Verbrechen auf einer erbbiologischen Grundlage: Die Kriminalisten waren nicht auf einzelne Taten fokussiert, sondern sahen ihre Hauptaufgabe laut Leiter des RKPA darin, „unser großdeutsches Volk [zu] schützen, wo immer seinem Blutstrom aus schlechten Eigenschaften und minderwertigem Erbgut Gemeinschaftsfremder Gefahren drohen“.[27] Diese Neuausrichtung polizeilicher Arbeit im Sinne einer „rassischen Generalprävention“ war eine entscheidende Bedingung für den Genozid an den Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma.[28]

 

Überlieferung und Erinnerungskultur

 

Bei unseren Recherchen sind wir auf eine in der Forschung bislang nicht beachtete Unstimmigkeit gestoßen: Das Original von Brändleins Aussage ist im Landesarchiv Berlin archiviert, vom dazugehörigen Foto liegt dort ein „Repronegativ“ 6 x 9 in Schwarz-Weiß vor, nicht jedoch der originale Abzug aus dem Jahr 1942.[29] Dieser befindet sich heute, wie wir feststellen konnten, in Stade, als Teil einer etwa 500seitigen Akte.[30] Wie kam es zur Trennung von Dokument beziehungsweise Aussage und Fotografie? Wie aus der Akte hervorgeht, stattete der Staatsanwalt Dr. Dietrich Kuhlbrodt vom Landgericht Hamburg seinen Kollegen am Kammergericht Berlin im Februar 1985 einen Dienstbesuch ab. Ihm wurden die „Bände III, V und VII des Ermittlungsverfahrens 1 Js 13/65 (RSHA)“ für ein „Ermittlungsverfahren gegen Dr. Kellermann u. a.“ mit nach Hamburg gegeben, darunter befand sich auch der Originalabzug.[31] Am 19. Juni erteilte Kuhlbrodt die Weisung zur Vervielfältigung des Aktenkonvoluts durch die Mikrofilmstelle. Das Lichtbild hingegen sollte separat an einen Beamten der Hamburger Polizei übersandt werden, um „die Reproduktion des Libi je Vorder- und Rückseite je 2x bei der KTU zu veranlassen“.[32] Am 11. Juli sandte Kuhlbrodt die ausgeliehenen Akten nach Berlin zurück,[33] allerdings ohne die Fotografie. Stattdessen gelangte mindestens eine der Reproduktionen zur Berliner Staatsanwaltschaft und später ins Landesarchiv Berlin. Höchstwahrscheinlich hängt dieser versehentliche Tausch damit zusammen, dass die Fotografie im Zuge des Reproduktionsverfahrens in Hamburg vom restlichen Aktenkonvolut getrennt wurde.

Hinzu kommt, dass im Zuge der Reproduktion der ursprüngliche Überlieferungszusammenhang von Fotografie und dazugehöriger Aussage verloren gegangen ist. In der Akte in Stade sind Brändleins Ausführungen als Kopie zwar ebenfalls enthalten, das Dokument und die Fotografie wurden jedoch in unterschiedlichen Bänden innerhalb der Akte abgelegt: Dazwischen liegen über 260 Blatt.[34] So kann es nicht überraschen, dass Ulrich Prehn, der das damals noch im Staatsarchiv Hamburg befindliche Foto im Zuge seiner Recherchen für die Hamburger Ausstellung „In den Tod geschickt“[35] als Erster aufgespürt hat, dieser Zusammenhang verborgen blieb, wie er uns gegenüber bestätigt hat. Diese Ausstellung, die vom 17. Februar bis 26. April 2009 im Kunsthaus Hamburg präsentiert wurde, machte das Foto mit dem Personal der Reichszentrale erstmals öffentlich sichtbar. In der Folge wurden Scans sowohl des Originalabzugs als auch der SW-Reproduktion in zahlreiche weitere Ausstellungen und Publikationen aufgenommen, was die erinnerungskulturelle Bedeutung der Aufnahme unterstreicht.

Am Beispiel des Gruppenporträts der Reichszentrale lässt sich ein charakteristischer Funktionswandel im Umgang mit NS-Täterfotos ausmachen. Entstanden als Erinnerungsbild wie auch als interne Leistungslegitimation der Funktionselite, die den Völkermord operativ umsetzte, diente die Fotografie nach 1945 als Beweismittel im Kontext justizieller Ermittlungen und wurde schließlich zu einem Medium historischer Aufklärung: als visueller Beleg für den hochspezialisierten bürokratischen Komplex, der den Völkermord an den Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma arbeitsteilig organisierte. Doch war die Reichszentrale kein Apparat ohne verantwortliche Akteure mit gleichsam mechanisierten Abläufen. Vielmehr schärft das Gruppenbild die Erkenntnis, dass es immer auch die konkreten Handlungen einzelner Menschen mit je eigenen Motiven und Interessenlagen waren, die das Menschheitsverbrechen ermöglichten. 

Abschließend sei auf einige Forschungsdesiderata verwiesen. Zuallererst ist die Identifizierung weiterer Kriminalbeamter zu nennen; auch gilt es die Aufgabenverteilung innerhalb der Reichszentrale genauer zu eruieren. Weitere Aspekte sind die personellen und ideellen Kontinuitäten der NS-Kripo einschließlich der Exkulpationsstrategien der Abgelichteten nach 1945. Nicht zuletzt bietet sich das Gruppenporträt als Ausgangspunkt an, um den für die NS-Massenverbrechen zentralen Prozess der Verschränkung von SS und Polizei sowohl auf einer konkreten personellen Ebene als auch mit Blick auf seine ideologische und symbolische Tiefendimension zu untersuchen.


----------------------------

 

[1] Diese Fotopapier-Sorte wurde erstmals 1927 angeboten und in unterschiedlichen Formaten bis Mitte der 1960er Jahre produziert, siehe: https://st.museum-digital.de/object/5072 (Zugriff: 26.5.2025).

[2] Verena Meier: Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens, in: Karola Fings (Hg.): Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa, Forschungsstelle Antiziganismus an der Universität Heidelberg, Heidelberg 5. März 2024, https://encyclopaedia-gsr.eu/lemma/reichszentrale-zur-bekaempfung-des-zigeunerunwesens-de-1-0/ (Zugriff: 26.5.2025).

[3] Dr. Richard Zaucke (geb. 1.8.1901) absolvierte von 1920 bis 1925 ein Jurastudium an den Universitäten in Berlin, Tübingen und Leipzig und schloss mit der Promotion ab. 1925 erfolgte der Eintritt in die staatliche Polizeiverwaltung Berlin als Kriminalkommissar-Anwärter. Zwei Jahre später wurde er zum Kriminalkommissar befördert. Von 1933 bis 1934 wurde Zaucke kurzzeitig zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern für „Sonderaufgaben“ versetzt.1929 sowie von 1934 bis 1939 war er dann wieder bei der Deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldfälschungen beschäftigt. Vgl. Personenheft Dr. Richard Zaucke LAB, B Rep. 057-01, Nr. 337.

[4] Heinrich Böhlhoffs (geb. 6.4.1896) Einstieg in den Polizeidienst erfolgte 1914 bei der Stadtverwaltung Dortmund als Verwaltungsanwärter in der Polizeiverwaltung. Ab Mai 1932 war der Kriminalkommissar außerdem zeitweise als Bürohilfsarbeiter im Ministerium des Inneren, Polizeiverwaltung, tätig. Im Februar 1933 wurde er zurück zur Polizeiverwaltung nach Dortmund versetzt. 1938 kam er zunächst als Organisationsleiter zur Kripo Salzburg und 1939 nach Klagenfurt. Er hatte zuletzt den Rang eines Regierungs- und Kriminaldirektors sowie eines SS-Sturmbannführers inne. Vgl. Personenheft Heinrich Böhlhoff LAB, B Rep. 067–01, Nr. 660; Ulrich Opfermann: „Stets korrekt und human“. Der Umgang der westdeutschen Justiz mit dem NS-Völkermord an den Sinti und Roma (Antiziganismusforschung interdisziplinär – Schriftenreihe der Forschungsstelle Antiziganismus, 4), Heidelberg 2023, S. 265–266.

[5] Johannes Otto (geb. 16.4.1905) war studierter Jurist (seit 1927 Rechtswissenschaften an der Universität Münster, 1929 Erste Staatsprüfung beim Oberlandesgericht Hamm, ein Jahr Referendariat am Amtsgericht in Essen-Borbeck und am Landgericht Essen). Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten brach er die juristische Ausbildung im Referendariat ab und arbeitete zunächst als Versicherungsagent, bis er am 15. Februar 1932 bei der Kriminalpolizei in Essen als Kriminalkommissar-Anwärter begann (1934 Hilfskommissar in Mönchengladbach, 1935 Kriminalkommissar, 1936 bei der Kriminalpolizei in Frankfurt a. M., 1940 Beförderung zum Kriminalrat). Zwischen 1929 und 1933 war er Mitglied der Zentrumspartei und organisierte sich außerdem im katholischen Windhorst-Bund. Seit dem 1. Mai 1937 war er NSDAP-Mitglied. Ein Eintritt in die SS erfolgte nicht, da er mit einer Größe von 1,61 Meter nicht die Mindestanforderung für die Körpergröße erfüllte. 1941 wurde er von der Kripo Frankfurt a. M. nach Berlin zum RKPA versetzt. Vgl. Personenheft Johannes Otto LAB, B Rep. 057-01, Nr. 2290; Opfermann, (Anm. 4), S. 288 f.; Patrick Wagner: Hitlers Kriminalisten. Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus, Münster 2002, S. 340.

[6] Hans Maly ist nicht auf dem Gruppenporträt abgebildet, da er erst 1943 zum RKPA versetzt wurde. Zu seiner Berufsbiografie vgl. Personenheft Dr. Hans Maly LAB, B Rep. 067–01, Nr. 2005; Opfermann, (Anm. 4), S. 275 ff.

[7] Wilhelm Supp (geb. 3.7.1906), arbeitete nach seinem Realschulabschluss 1923 zunächst bei der Stadtverwaltung Nürnberg und wechselte noch im gleichen Jahr zur staatlichen Polizeiverwaltung. Am 1. September 1925 erfolgte die Versetzung zur Kriminalpolizei Nürnberg, wo er im Vollzugsdienst der Sicherheitspolizei tätig war. 1932 wechselte er in den Dienst der Kriminalpolizei. Seit 1933 war er Mitglied der NSDAP und der Allgemeinen SS. Bei der Kriminalpolizeileitstelle Nürnberg-Fürth arbeitete er von 1935 bis 1941 im Kriminalnachrichtendienst (Meldedienst) und in der Fahndungsabteilung. Auf eigenen Wunsch wurde er im November 1943 zurück zu dieser Dienststelle versetzt, wo er nach eigenen Aussagen als Leiter des Dezernats zur Bekämpfung des Einbruchdiebstahls, Raubes und der Erpressung tätig war. Vgl. Evelyne Diener: Das Bayerische Landeskriminalamt und seine „Zigeunerpolizei“ (1946 bis 1965). Kontinuitäten und Diskontinuitäten der bayerischen „Zigeunerermittlung“ im 20. Jahrhundert (Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e. V., 25), Frankfurt a. M. 2021, S. 312–326; Opfermann, (Anm. 4), S. 291 f.; Personenheft Wilhelm Supp LAB, B Rep. 057–01, Nr. 2692.

[8] Josef Eichberger (geb. 21.8.1896) trat nach Ende des Ersten Weltkriegs als Kriminalhauptwachtmeister in die Schutzmannschaft München ein; zuvor war er in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben tätig gewesen. 1930 erfolgte der Wechsel zur Kriminalpolizei. Bei der Kriminalpolizei in München war er zunächst im Erkennungsdienst beschäftigt, 1937 wechselte er zur „Zigeunerpolizeistelle“ München. Von März bis Oktober 1938 fungierte er zeitweilig als „Feldpolizeiwachtmeister“ bei der Geheimen Feldpolizei; im Zuge des Einsatzes „Sudetengau“ war er in Passau und im Sudentengau tätig. Anfang 1940 trat er der NSDAP und 1943 der SS bei. Vgl. Diener, (Anm. 7), S. 297 ff.; Opfermann, (Anm. 4), S. 268 ff.; Personenheft Josef Eichberger LAB, B Rep. 057-01, Nr. 989.

[9] Bernhard Bonse (geb. 21.6.1902) war zunächst als Bankbeamter tätig. Im November 1928 erfolgte seine Einberufung zur Kriminalpolizei in Berlin, 1934 wurde er zum Schutzkommando von Generalfeldmarschall Göring sowie Reichsaußenminister von Ribbentrop abkommandiert. Er trat zum 1. Mai 1937 in die NSDAP ein, seit 1939 war er SS-Untersturmführer beim Sicherheitsdienst des Reichsführer-SS. Im Januar 1945 wurde er zur Waffen-SS einberufen, aber krankheitsbedingt für dienstunfähig erklärt. Zuletzt meldete er sich erneut beim RKPA und fand eine Wiedereinstellung bei der Reichszentrale, die Anfang 1945 nach Moringen verlegt worden war. Vgl. Personenheft Bernhard Bonse LAB, B Rep 057-01, Nr. 797; Personenbezogene Unterlagen der SS und SA, BArch R 9361-III-518221.

[10] Rudolf Zachow (geb. 11.9.1900) lernte zur Zeit des Ersten Weltkriegs das Schneiderhandwerk und trat 1923 als Unterwachtmeister in den Dienst der Schutzpolizei in Berlin-Weißensee. 1926 erfolgte die erste Beförderung zum Wachtmeister, 1930 zum Oberwachtmeister. 1926 wurde er mit seiner Bereitschaft nach Düsseldorf versetzt. Dort beantragte er 1936 den Eintritt in die Kriminalpolizei. Vgl. Personenheft Rudolf Zachow LAB, Rep 057-01, Nr. 341; Personenbezogene Unterlagen der SS und SA, BArch R 9361-III-231407.

[11] Patricia Pientka: Das Zwangslager für Sinti und Roma in Berlin-Marzahn. Alltag, Verfolgung und Deportation, Berlin 2013, S. 104–105; Laura Hankeln: Antiziganismus im baden-württembergischen Staatsapparat 1945–1970 (Antiziganismusforschung interdisziplinär: Schriftenreihe der Forschungsstelle Antiziganismus 6), Heidelberg 2024, S. 259–260.

[12] Karl Preu (geb. 30.1.1907) wuchs in Annaberg auf; 1913 wurde er im Alter von sechs Jahren durch den plötzlichen Tod seines Vaters Halbwaise. Er beendete die Schule und arbeitete zunächst als Kartonage-Arbeiter in einer Fabrik in Annaberg. Als er 1926 arbeitslos wurde, trat er in den Dienst der Schutzpolizei. Im April 1926 wurde er nach Leipzig versetzt, wo er bis zum Polizeioberwachtmeister aufstieg. Im Oktober 1938 erfolgte sein Wechsel zur Kriminalpolizei in Leipzig. Vgl. Personenbezogene Unterlagen der SS und SA, BArch R 9361-III-155217.

[13] Karl Brändlein (geb. 12.1.1898) wurde in Böckingen im Kreis Heilbronn geboren und lebte in Mainz-Kastel. Im Juni 1926 trat er in den Dienst der Schutzpolizei Darmstadt, der er bis Januar 1936 angehörte. 1936 erfolgte nach Absolvierung eines Lehrgangs sein Wechsel als Kriminaloberassistent zur Kriminalpolizei Mainz. Bei der Kripo war er nach eigenen Angaben zunächst in unterschiedlichen Dezernaten wie dem Sittendezernat, den Dezernaten für Betrug und für Mord sowie dem Dauerdienst tätig, bis er im November 1938 zur Geheimen Staatspolizei Mainz versetzt wurde und dort für die Behandlung von Fällen der „Arbeitsverweigerung“ verantwortlich war. Anfang 1940 wurde er zur Kripo Mainz zurückversetzt. Vgl. Personenbezogene Unterlagen der SS und SA, BArch, R 9361-III-19462; Vernehmung Karl Brändlein, RHSA-Verfahren, I-A-KI 3, 2.4.1966, LAB, B 057, Nr. 499, Bl.182–184.

[14] Gerhard Junge (geb. 20.11.1906) wurde in Brahlstorf in Mecklenburg geboren, wuchs in Ratzeburg und Lübeck auf und lebte später in Hamburg. Er trat im April 1928 in den Dienst der Schutzpolizei, bis er im Januar 1937 zur Kriminalpolizei wechselte. In der Kriminalpolizeileitstelle Hamburg wurde er zum Kriminalassistenten befördert und war zunächst beim Erkennungsdienst mit Fokus auf die Daktyloskopie tätig. Als um 1938 eine „Dienststelle für Zigeunerfragen“ beim Hamburger Erkennungsdienst eingerichtet wurde, arbeitete er für diese. Vgl. Personenbezogene Unterlagen der SS und SA, BArch, R 9361-III-89003; Vernehmung Gerhard Junge, RSHA-Prozess, I-A-KI-3, 1.7.1966, LAB, Rep. 057-01, Nr. 451, Bl. 218–22.

[15] Erich Starick (geb. 19. Dezember 1904) trat 1924 in den Dienst der Schutzpolizei Berlin und stieg zum Oberwachtmeister auf. 1936 bewarb er sich bei der Kriminalpolizei in Berlin, im Mai 1937 übernahm ihn die Kriminalinspektion Wedding als Kriminaloberassistenten. Im August 1940 wurde er zur Kriminalpolizeistelle Braunschweig versetzt, 1942 erfolgte seine Beförderung zum Kriminalsekretär. Vgl. Vernehmung von Erich Starick, RSHA-Verfahren, I-A-KI-3,10.5.1966, LAB, Rep. 057-01, Nr. 451, Bl. 139–144, hier Bl. 139; Personenbezogene Unterlagen der SS und SA, BArch, R 9361-III-198388.

[16] Kurt Huchel (geb. 8.10.1902) machte 1922 eine Prüfung als Fotografengehilfe in Bochum und 1929 die Kriminalbeamtenprüfung in Mönchengladbach. 1931 trat er als Kriminalassistent in den Dienst des dortigen Polizeipräsidiums, wo er bis zu seiner Versetzung nach Düsseldorf im Jahr 1934 im Erkennungsdienst tätig war. Von der Düsseldorfer Kripo wurde er zwischen März 1939 und 1940 zur Gestapo Allenstein in Ostpreußen abgeordnet. 1933 war er zunächst noch Mitglied der SPD und im Preußischen Polizeibeamten-Verband; seit Mai 1937 war er dann Mitglied der NSDAP und außerdem im Reichsbund der deutschen Beamten, in der NSV, im NSFK, im Reichsluftschutzbund und im Reichskolonialbund organisiert. Vgl. Fragebogen Entnazifizierung, 10.06.1946, Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, NW 1002-P (SBE Hauptausschuss Stadtkreis Düsseldorf), Nr. 8948. Unser Dank gilt Bastian Fleermann.

[17] Hubert Kneip (geb. 13.12.1899) war seit August 1922 bei der Kriminalpolizei in Köln tätig und arbeitete im Erkennungsdienst. 1937 trat er der NSDAP bei. Vgl. Fragebogen Entnazifizierung, 3.1.1946, Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, NW 1049 (SBE Hauptausschuss Regierungsbezirk Köln), Nr. 28633; Sonderkursus für Luftschutzmaßnahmen als Angehöriger des Erkennungsdienstes und Kriminalsekretär, Juni 1943, Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland, BR 1023, Nr. 130. Unser Dank gilt Thomas Roth.

[18] Anton Mall (geb. 12.4.1898) war gelernter Friseur und wohnte zunächst in Ulm. Im Ersten Weltkrieg diente er als Funker. Nach Kriegsende ergriff er zunächst wieder den Friseurberuf, trat aber 1919 in den Dienst der württembergischen Schutzpolizei. Bereits im Februar 1920 wurde er zur Kriminalpolizei Stuttgart überstellt, wo er mit daktyloskopischen Tätigkeiten und der erkennungsdienstlichen Behandlung von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma betraut war. Von Ende 1939 bis August 1940 wurde er zur Kriminalpolizei in Posen abgeordnet, um eine erkennungsdienstliche Abteilung aufzubauen. Im Mai 1941 wechselte er nach Berlin zum Neuaufbau der Reichszentrale, wo er mindestens ein Jahr bis Mai 1942 blieb. Vgl. Hankeln, (Anm. 11), S. 257–262.

[19] Vernehmung Karl Brändlein, LAB, B 057, Nr. 499, Bl. 182–184. Zum Hintergrund siehe Annette Weinke: Amnestie für Schreibtischtäter. Das verhinderte Verfahren gegen die Bediensteten des Reichssicherheitshauptamtes, in: Klaus-Michael Mallmann, Andrej Angrik (Hg.): Die Gestapo nach 1945. Karrieren, Konflikte, Konstruktionen, Darmstadt 2009, S. 200 ff. In seiner noch nicht veröffentlichten Dissertation untersucht Malte Beeker (Humboldt-Universität zu Berlin) das Westberliner Strafverfahren gegen die Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes im Allgemeinen.

[20] Verena Meier: “Desk Murderers” at Work? The Role of the “Reich Central Office for Combating the Gypsy Menace” in the Nazi Genocide of Sinti and Roma, in: Barbara Warnock, Celia Donert, Clara Dijkstra (Hg.): New Directions in Study of the Roma Genocide, in Bearbeitung, wird 2026 veröffentlicht.

[21]Einweihung des Reichskriminalpolizeiamtes am 31. August 1939, Berlin 1939, Berliner Stadtbibliothek, Signatur 208/000 000 760; Schreiben Preußisches Landeskriminalpolizeiamt an den Polizeipräsidenten von Berlin, 21.5.1937, LAB, A Pr.Br.Rep. 030-02–3, Bl. 2.

[22] Gesa Kessemeier: Ein Feentempel der Mode oder Eine vergessene Familie, ein ausgelöschter Ort. Die Familie Freudenberg und das Modehaus „Herrmann Gerson“, Berlin 2013. Das Gebäude wurde im Krieg zerstört. Heute ist hier ein Neubau eines Hotels platziert (Werderscher Markt 11) und eine Gedenktafel installiert. Vgl. Gedenktafeln in Berlin: Modehaus Gerson und Reichskriminalpolizeiamt, www.gedenktafeln-in-berlin.de/gedenktafeln/detail/modehaus-hermann-gerson-und-reichskriminalpolizeiamt/3278 (Zugriff 30.5.2025).

[23] Siehe: https://www.baunetzwissen.de/treppen/fachwissen/treppenformen/mehrlaeufige-treppen-167496/gallery-1/1 (Zugriff: 26.5.2025).

[24] LAB, A Pr.Br.Rep. 042 (Karten) – 130, 131, 149–154, 157, 161–163.

[25] Siehe: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/weimarer-republik/innenpolitik/nsdap (Zugriff: 26.5.2025).

[26] In das Glas der Eingangstür waren SS-Runen eingraviert, auf dem Dach wehten weithin sichtbar SS-Fahnen.

[27] So Reichskriminaldirektor und SS-Oberführer Arthur Nebe in seinem Beitrag „Der Aufbau der neuen deutschen Kriminalpolizei“, in: Einweihung, (Anm. 21), S. 1–6, hier S. 6.

[28] Dazu grundlegend Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996.

[29] Dies hat uns Martin Luchterhandt vom Landesarchiv Berlin bestätigt; ihm sei für seine engagierte Unterstützung unserer Recherchen an dieser Stelle herzlich gedankt. Das Repronegativ im LAB hat die Signatur F Rep. 290 (03) Nr. 0410223.

[30] Staatsarchiv Hamburg, Sign. 213-12_0014 Band 007, Bl. 3696; Standort: StAStd.M.M2.03.169-.04.05. Unser Dank für die Betreuung gilt Arne Hitscher vom Staatsarchiv Hamburg.

[31] Ebenda, Bl. 3697.

[32] Ebenda, Bl. 3694.

[33] Ebenda, Bl. 3698.

[34] Brändleins Aussage (Bl. 3434–3435) ist in Band 21 zwischen Vernehmungsprotokollen Hamburger Kripobeamter abgelegt; auf Bl. 3433 ist am oberen Rand der handschriftliche Vermerk „Hülle Libi, Reichszentrale“ angebracht. Das Foto (Bl. 3696) befindet sich in Band 22.

[35] Linde Apel (Hg.): In den Tod geschickt: Die Deportation von Juden, Roma und Sinti aus Hamburg 1940 bis 1945, Berlin 2009, S. 59. Im Auftrag der Behörde für Kultur, Sport und Medien, in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg und der KZ-Gedenkstätte Neuengamme. Wir danken Linde Apel und Kristina Vagt für ihre engagierte Unterstützung.

Letzte Ausgaben

Fuss ...